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Wissenschaftspolitik

Der Koalitionsvertrag und die Lust auf Neues

Wieviel Digitales ist drin und was bedeutet das für die Hochschulen?

Der Koalitionsvertrag steht – ist aber aktuell noch nicht beschlossen. Vorfreude oder auch Ärger müssen daher zunächst verhalten bleiben. Und auch nach einem positiven Beschluss ist nicht sicher, dass das „Wollen“ dann auch zum „Können“ wird – aber das ist so in der Politik.

Zunächst einmal überwiegt bei uns jedoch die positive Stimmung. Gab es jemals einen Koalitionsvertrag, der eine Formulierung wie „Lust auf Neues“ hatte? Spontan würde ich sagen: Bisher wohl nicht. So eine Aussage ist natürlich wenig verbindlich und bekanntlich liegen Lust und Frust ja oft eng beieinander. Doch wir bleiben zumindest an dieser Stelle positiv. Denn es steht eine Menge „Digitales“ drinnen. Der Begriff „digital“ taucht in dem Vertrag insgesamt 188 mal auf. Übrigens weit mehr als beispielsweise „Nachhaltig“ (84 mal). Nur mit „Klima“ (80 mal) und „Energie“ (56 mal) zusammen wird es mehr. Aber das sollte natürlich nicht der Maßstab sein.

Die Aussagen zur Digitalisierung sind zum großen Teil sehr konkret und vieles davon hat einen Bezug zum Hochschulbereich. Den Anfang macht die Infrastruktur: „Planungsprozesse werden mit Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling) effizienter, kostengünstiger und transparenter gestaltet.“ Knapp formuliert aber eindeutig. Es folgt die Verwaltung: „Die Verwaltung wird digitaler und konsequent bürgerorientiert.“ … „Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u. a.) bauen wir mittels Generalklausel ab.“ [!]

Zum Thema Nachhaltigkeit, das ebenfalls einen breiten Raum einnimmt, gibt es eine Verbindung zur Digitalisierung durch „die Förderung digitaler Zwillinge (z. B. die Arbeit an einem virtuellen Modell eines analogen Produktes)“, um damit den „Verbrauch an Ressourcen zu reduzieren“. Und ganz konkret „Wir werden Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten, u. a. durch Nutzung der Abwärme. Neue Rechenzentren sind ab 2027 klimaneutral zu betreiben. Öffentliche Rechenzentren führen bis 2025 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ein.“ Wenn wir den Begriff „öffentlich“ hier richtig interpretieren, kommt da einiges auf die Zertifizierer zu.

Interessant sind die Aussagen zur Offenheit von IT: „Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Auf Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf.“ Das klingt sehr spannend und ambitioniert, dürfte aber überhaupt nicht einfach werden.

Und die Inhalte? „Unter Wahrung des Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch.“ [!!]

„Starke Wissenschaft und Forschung sind dabei die Garanten für Wohlstand, Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Wir haben Lust auf Zukunft und den Mut zu Veränderungen, sind offen für Neues und werden neue technologische, digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft entfachen. Wir setzen neue Impulse für unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Unsere Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) werden wir als Herz des Wissenschaftssystems stärken, Innovation und Transfer von der Grundlagenforschung bis in die Anwendung fördern und beschleunigen.“ … „Wir wollen den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025 erhöhen.“ Das hört sich zunächst nach einer deutlichen Verbesserung an. 2019 lag der Wert aber bereits bei 3,2 %. Rückwirkend betrachtet waren die Steigerungen aber eher langsam (2014 war der Anteil 2,9 %.)

Ein längerer Abschnitt befasst sich mit der „Zukunftsstrategie Forschung“: „Für die Lösungen der großen gesellschaftlichen Herausforderungen benötigen wir eine starke Wissenschafts- und Forschungspolitik.“ Neben den Forschungsthemen von KI bis hin zu Klimathemen und Krankheiten gibt es wichtige Aussagen zur Förderung. Ein wichtiges Thema ist hier der Zugriff auf die Ergebnisse: „Den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung wollen wir mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessern sowie vereinfachen und führen Forschungsklauseln ein. Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren. Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein.“ Der gesamte Abschnitt ist hier nur kurz wiedergegeben, bietet aber für viele Felder in Wissenschaft und Forschung Unterstützung an.

Gestärkt werden sollen digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit. „Sie zu gewährleisten ist staatliche Pflicht. Wir führen ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement, mit dem Ziel Sicherheitslücken zu schließen, und die Vorgaben „security-by-design/default“ ein. Auch der Staat muss verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten.“ Damit ist die unsägliche Diskussion über Möglichkeiten zur Aushebelung von Verschlüsselungen durch staatliche Stellen hoffentlich vom Tisch. „Wir leiten einen strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein, stellen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf und bauen es als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit aus. Wir verpflichten alle staatlichen Stellen, ihnen bekannte Sicherheitslücken beim BSI zu melden und sich regelmäßig einer externen Überprüfung ihrer IT-Systeme zu unterziehen.“ Daraus lassen sich auch Pflichten für Hochschulen ableiten.

 „Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten.“ … „Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine gute internationale Standardsetzung.“ Letzteres mag jeder für sich selbst bewerten. Da schwingt die Hoffnung mit, dass hier zumindest noch Vereinfachungen geschaffen werden.

„Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein.“ Hinzu kommt das Versprechen, „die Einrichtung einer Bundeszentrale für digitale Bildung“ zu prüfen.

Digitale Schlüsseltechnologien sollen mit „Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien“ gestärkt werden. Da sind inhaltlich in jedem Fall die Hochschulen gefragt.

Zusammengefasst spielt Digitalisierung im Koalitionsvertrag auf allen Ebenen eine bedeutende Rolle. Neben Forschung und Lehre sind Themen wie Sicherheit, Zugriffsmöglichkeiten auf Wissen und fachliche Expertise Bereiche, in denen Hochschulen etwas beitragen können, auch außerhalb ihrer eigenen Mauern. In dritter Mission oder so ähnlich? Vielleicht haben sie ja auch Lust darauf.


Bildquelle: Pixabay/athree23


Ralf-Dieter Person