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Arbeitswelt Hochschule, Hochschulinfrastruktur

„Back on Campus“

In den nächsten Wochen startet das Wintersemester 2021/2022. Nach drei pandemiebedingten Online-Semestern stellen sich nicht nur Studierende die Fragen, ob die Hochschulen zur Präsenzlehre zurückkehren und wenn ja, wie die Organisation ablaufen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Voraussetzung für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen die Einhaltung der 3G-Regel. Heißt also, für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen aktuellen, negativen Corona-Test vorzulegen.

Wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften organisiert wird und mit wie viel Prozent Präsenzlehre geplant wird, ist jedoch jeder Hochschule selbst überlassen. Die Rückkehr zum Präsenzsemester heißt aber nicht, dass alle Lehrveranstaltungen vor Ort stattfinden werden, es wird auch wieder auf digitale Lehre zurückgegriffen. Es lässt sich aber feststellen, dass die Hochschulen mindestens 50 Prozent der Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten wollen und sich darauf freuen, wieder „echte Hörsäle, echte Menschen, echte Bücher, echte Bodensee-Wellen, echtes Campusleben“ zu genießen, wie es z.B. auf der Website der Universität Konstanz heißt.

Neben der 3G-Regel setzen die Hochschulen zudem auf die Einhaltung gängiger Hygienemaßnahmen sowie der Registrierung der Anwesenden, um notfalls die Kontaktketten nachverfolgen zu können. Hierbei kann die Registrierung auf verschiedenste Weise durchgeführt werden, entweder über eine hochschuleigene App, über das Campusmanagementsystem (HISinOne der HIS eG bietet z.B. die Erfassung der Daten von Vorlesungsteilnehmer:innen per QR-Code an) oder ganz simpel über Listen, sofern die Größe der Veranstaltung dies zulässt.

Auch die Prüfung der Einhaltung der 3G-Regel durch Lehrende oder autorisierte Personen kann bei der Planung der Hochschulen als Gemeinsamkeit genannt werden.

Unterschiede bestehen insbesondere bei der Umsetzung bzw. Kontrolle der 3G-Regel.

Die Hochschule Mittweida plant beispielsweise bis zu 70 Prozent der Lehre in Präsenz stattfinden zu lassen.

Hierfür wurde ein Ticketsystem entwickelt, welches den Zugang zu den Lehrveranstaltungen regelt. Studierende ohne Impfung oder Genesung müssen eine wöchentliche Testpflicht erfüllen. Hierfür stellt die Hochschule ein Testzentrum zur Verfügung bei dem sich Studierende testen lassen können. Zum Nachweis erhalten sie, bei negativem Testergebnis, im Testzentrum einen entsprechenden Befund und schließlich ein Wochen-Ticket, welches sie für den Besuch der Lehrveranstaltungen berechtigt.

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit und erhalten direkt ein Dauerticket.

Die Überprüfung der Wochen- und Dauer-Tickets vor Beginn der Lehrveranstaltungen, erfolgt durch die Lehrenden. Studierende, die kein Ticket vorweisen können, wird die Teilnahme an der Lehrveranstaltung verwehrt. Dazu dürfen die Lehrenden auch das Hausrecht ausüben.

Zusätzlich zur Prüfung der Tickets, wird zu Beginn von Veranstaltung eine Registrierung der Anwesenden durchgeführt. In der Regel wird dies elektronisch über die hochschuleigene HSMWCard am Eingang der größeren Hörsäle erfolgen. In kleineren Lehrveranstaltungen sollen Listen verwendet werden.

Ein anderes Beispiel liefert die Universität Osnabrück. Die Hochschule wird im kommenden Semester weitestgehend zur Präsenzlehre zurückkehren. Wobei auch digitale Lehrveranstaltungen weiterhin angeboten werden können.

Die Nachverfolgung der 3G-Regel soll durch eine digitale Platzreservierung gewährleistet werden. Bei der Überprüfung der Einhaltung der Regeln wird auf das Vertrauen in die Studierenden gesetzt: Bei ihrer Anmeldung im StudIP bestätigen Studierende, dass sie eines der 3G-Kriterien erfüllen, sobald sie an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen.

Eine Speicherung individueller gesundheitsbezogener Daten erfolgt hierbei nicht. Weiterhin wird nicht abgefragt, welche der 3G-Kriterien erfüllt ist.

Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regel werden stichprobenartig an Eingängen zu Lehrveranstaltungen durch Lehrende erfolgen. Mitglieder der Chöre im Fach Musik sowie Teilnehmende am Indoor-Sport sollen allerdings im Gegensatz zur sonstigen Praxis konsequent auf die 3G-Kriterien überprüft werden.

An der Europa-Universität Flensburg hingegen ist geplant, dass eine strikte Kontrolle der 3G-Nachweise bei Betreten der Universitätsgebäude durch das Personal eines Sicherheitsdienstes erfolgen soll.

Man kann an anhand dieser Beispiele erkennen, wie unterschiedlich die 3G-Regel umgesetzt werden. Welches Vorgehen sich am Ende bewährt und ob wirklich mehrheitlich in Präsenz gelehrt werden kann, bleibt abzuwarten.


Quellen:

Bildquellen: Universität Konstanz und Hochschule Mittweida